Vier Verfahren anhängig Bundesregierung ruft Vermittlungsausschuss zum Onlinezugangsgesetz an

Unterlagenmappe des Vermittlungsausschusses

© Bundesrat | Dirk Deckbar

Die Bundesregierung hat am 10. April 2024 den Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG) angerufen.

In seiner Plenarsitzung am 22. März 2024 hatte der Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt.

Somit sind derzeit vier Verfahren beim Vermittlungsausschuss anhängig. Im Märzplenum beschloss der Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses für das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, nachdem auch dieses nicht die für eine Zustimmung erforderlichen 35 Stimmen erhalten hatte.

Bereits am 15. Dezember 2023 hatte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafrechtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz - DokHVG) sowie zum Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten angerufen. Zu diesen Gesetzen hat der Ausschuss bei seiner letzten Sitzung am 21. Februar 2024 seine Beratungen vertagt.

Ein Termin für die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses steht noch nicht fest.

Stand 10.04.2024

Das könnte Sie auch interessieren:

Weitere Informationen:

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.