Das zustimmungsbedürftige Gesetz hatte in der Plenarsitzung des Bundesrates am 24. November 2023 nicht die erforderlichen 35 Stimmen erhalten.
Es schafft die Voraussetzung für die Änderung der Straßenverkehrsordnung, um Ländern und Kommunen zu ermöglichen, auch Aspekte des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen. So sollen Städte und Gemeinden flexibler Busspuren und Tempo-30-Zonen einrichten können und das Anwohnerparken freier ausgestalten können.
Der Vermittlungsausschuss berät außerdem über
- das Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz,
- das Gesetz zur „virtuellen Justiz“,
- die Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes sowie
die Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG).
Weitere Informationen zu den einzelnen Vermittlungsverfahren unter www.vermittlungsausschuss.de.