Vermittlungsausschuss konstituiert sich neu Der Vermittlungsausschuss am Beginn und am Ende der Wahlperiode

Foto: Hinweisschild VA-Saal

© Bundesrat | Thomas Trutschel

Mit dem Zusammentritt des 21. Deutschen Bundestages wird sich auch der Vermittlungsausschuss in der kommenden Legislaturperiode neu konstituieren. Ein Termin hierfür steht aktuell noch aus.

Mit der konstituierenden Sitzung des 21. Deutschen Bundestages am 25. März 2025 endet die 20. Legislaturperiode. Der für den Deutschen Bundestag geltende Grundsatz der Diskontinuität beim Übergang von einer Wahlperiode auf die nächste wirkt sich auch auf den Vermittlungsausschuss aus.

Als gemeinsamer Ausschuss von Bundestag und Bundesrat hört der Vermittlungsausschuss mit dem Ende einer Wahlperiode auf zu bestehen und konstituiert sich in jeder Wahlperiode neu.

Nach Artikel 77 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes wird der Vermittlungsausschuss aus Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat gebildet. Die vom Bundestag entsandten Mitglieder des Vermittlungsausschusses verlieren jeweils zum Ende der Legislaturperiode ihre Mitgliedschaft. Für die neue Legislaturperiode müssen sie durch den Deutschen Bundestag neu bestimmt werden.

Obwohl der Bundesrat nicht vom Grundsatz der Diskontinuität erfasst wird, leben die Rechte und Pflichten der von ihm entsandten Mitglieder erst mit der Neukonstituierung des Vermittlungsausschusses in der 21. Wahlperiode wieder auf.

Abschluss der Vermittlungsverfahren

Der Grundsatz der Diskontinuität hat nicht nur Auswirkungen auf die personelle Zusammensetzung des Vermittlungsausschusses, sondern auch eine materielle Komponente. So sind alle Gesetze, die noch im Vermittlungsausschuss anhängig sind, mit dem Ende der Wahlperiode erledigt.

Tätigkeit des Vermittlungsausschusses in der 20. Wahlperiode

In der 20. Wahlperiode wurde der Vermittlungsausschuss zu insgesamt zwölf Gesetzen angerufen, davon zu acht Zustimmungsgesetzen und zu vier Einspruchsgesetzen.

Nach der konstituierenden Sitzung am 23. November 2022 trat der Vermittlungsausschuss zu drei weiteren Sitzungen am 9. Mai 2023, am 21. Februar 2024 und am 12. Juni 2024 zusammen. In diesen Sitzungen konnte zu neun Gesetzen eine Einigung erzielt werden, die anschließend verkündet wurde. Zu vier Gesetzen gab die Bundesregierung zusätzlich eine Protokollerklärung ab.

Abgeschlossene Vermittlungsverfahren:
TitelVA-AnrufungAbschluss
Bürgergeld-GesetzBReg: 14.11.202223.11.2022
HinweisgeberschutzgesetzBReg: 05.04.202309.05.2023
WachstumschancengesetzBR:     24.11.202321.02.2024
KrankenhaustransparenzgesetzBR:     24.11.202321.02.2024
Videokonferenztechnik in der ZPOBR:     15.12.202312.06.2024
GE Anpassung Kfz-HaftpflichtrechtBReg: 07.02.202421.02.2024
BundesschienenwegeausbaugesetzBR:     22.03.202412.06.2024
OZG-ÄnderungsgesetzBReg: 10.04.202412.06.2024
GE Änd. StraßenverkehrsgesetzBReg: 06.06.202412.06.2024
Nicht abgeschlossene Vermittlungsverfahren:
TitelVA-Anrufung
HauptverhandlungsdokumentationsgesetzBR:     15.12.2023
HochbaustatistikgesetzBR:     05.07.2024
DüngegesetzBReg: 02.10.2024

 

Ein ausführlicher Tätigkeitsbericht wird zur Neukonstituierung des Vermittlungsausschusses in der 21. Wahlperiode erscheinen.

Stand 25.03.2025

Weitere Informationen:

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