Das vom Bundestag beschlossene Geologiedatengesetz hat im Bundesrat keine Zustimmung erhalten: Die dafür erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen wurde im Plenum am 15. Mai 2020 nicht erreicht.
Die Bundesregierung hat daraufhin am 20. Mai den Vermittlungsausschuss angerufen.
Was der Gesetzesbeschluss vorsieht
Der Bundestagsbeschluss regelt die Übermittlung solcher geologischer Daten, die unter anderem für die Suche nach einem sicheren Endlager für Atommüll sowie für die Rohstoff- und Energiegewinnung von Bedeutung sind.
Sicherung - Übermittlung - Veröffentlichung
Er enthält die Verpflichtung, bestimmte geologische Daten zu sichern, um sie dauerhaft für geologische Aufgaben des Bundes und der Länder verfügbar zu halten.
Außerdem regelt er die Übermittlung an die zuständigen Behörden und die zeitlich gestaffelte öffentliche Bereitstellung. Der Zugang zu geologischen Daten sei eine wichtige Voraussetzung für die nachhaltige Rohstoffversorgung sowie für vielfältige weitere Möglichkeiten zur Nutzung des Untergrunds, heißt es in der Gesetzesbegründung: Auf der Grundlage vorhandener Daten könnten innovative Lösungen und technisches Wissen dafür entwickelt werden.
Regelungen des Lagerstättengesetzes
Das bisher für die geologische Landesaufnahme und die Übermittlung geophysikalischer Daten maßgebliche Lagerstättengesetz sowie die darauf beruhende Ausführungsverordnung - beide von 1934 - sollen mit dem neuen Gesetz konkretisiert und erweitert, zudem rechtlich und sprachlich neu gefasst werden.
20.05.2020