Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Die Bundesregierung hat am 6. Juni 2024 für das zehnte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes den Vermittlungsausschuss angerufen. Im Bundesrat hatte das Gesetz am 24. November 2023 nicht die für eine Zustimmung erforderlichen 35 Stimmen erhalten.
Was der Bundestagsbeschluss vorsieht
Mit dem Änderungsgesetz sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung im Straßenverkehrsrecht berücksichtigt werden können. Städte und Gemeinden sollen mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und beim Bewohnerparken erhalten. Das Gesetz schafft die dafür notwendige Grundlage, um in entsprechenden Verordnungen den Kommunen neue Befugnisse zu übertragen. Es ist somit auch Voraussetzung für die von der Bundesregierung geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung.
06.06.2024