Zu der vom Bundestag beschlossenen Änderung des Düngegesetzes hat die Bundesregierung am 2. Oktober 2024 den Vermittlungsausschuss angerufen. Zuvor hatte der Bundesrat am 5. Juli 2024 dem Gesetz nicht zugestimmt.
Grundlage für Rechtsverordnungen
Das Gesetz soll unter anderem die Grundlage für die Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung schaffen. Durch erstere soll die Nährstoffbilanz landwirtschaftlicher Betriebe verbessert werden, indem diese ihre Nährstoffverwendung dokumentieren, um künftig nachhaltiger und effizienter zu düngen. Durch das Monitoring möchte die Bundesregierung überprüfen, wie wirksam die geltenden Düngeregeln sind.
Umsetzen von EU-Vorgaben
Ziel des Gesetzes ist es auch, die hohe Nitratbelastung deutscher Gewässer zu senken, wie von der EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof wiederholt gefordert. Zudem soll durch die Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung gewährleistet werden, dass nur sichere und wirksame Dünger aus der EU auf den europäischen Markt gelangen.
Termin
Noch steht nicht fest, wann der Vermittlungsausschuss sich mit dem Gesetz befasst.
02.10.2024