Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 25. Juni 2021 zum Ganztagsförderungsgesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Länder fordern in ihrem Anrufungsbeschluss eine Reihe von Änderungen.
Die geplanten Maßnahmen im Einzelnen
Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens 8 Stunden. Dieser soll für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe gelten. Anspruchsberechtigt sollen Kinder sein, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch soll dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe mindestens acht Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht.
Regelungen zur Finanzierung
Daneben beinhaltet das Gesetz Regelungen über Finanzhilfen zur Unterstützung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände bei ihren Investitionen in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Entsprechende Mittel in Höhe von mehreren Milliarden Euro wurden mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz bereitgestellt und ein entsprechendes Sondervermögen eingerichtet. Der Bundesrat hatte dieses Gesetz am 27. November 2020 gebilligt ((BR-Drs. 702/20). Zudem ist eine Veränderung der Umsatzsteuerverteilung zu Lasten des Bundes vorgesehen, um den Ländern ab dem Jahr 2026 Finanzmittel zum Ausgleich der laufenden Belastungen zur Verfügung zu stellen - diese Finanzmittel steigen im Zuge der stufenweisen Einführung des Anspruchs auf bis zu 960 Millionen Euro im Jahr.
Kritik der Länder
Die Finanzierung des Ganztagsanspruches ist indes auch der Grund der Länder für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Sie kritisieren unter anderem, dass das Gesetz die Verwendung bestimmter Mittel an Investitionen knüpft, durch die zusätzliche Bildungs- und Betreuungsplätze oder räumliche Kapazitäten geschaffen werden. In Ländern, die aufgrund erheblicher eigener Anstrengungen in der Vergangenheit bereits über vergleichsweise hohe Betreuungsquoten verfügen, werde der Fokus aber vermehrt auf der qualitativen Verbesserung der Betreuungssituation liegen. Dies setze keineswegs immer eine räumliche Erweiterung der Einrichtung voraus.
Weiter fordert der Bundesrat, dass Finanzierungsanteile Dritter auf den Finanzierungsanteil der Länder angerechnet werden. Außerdem müsse der Kofinanzierungsanteil der Länder bei den Investitionskosten, die die Länder auf 7,5 Milliarden beziffern, zumindest auf 30 Prozent abgesenkt werden. Bei den Betriebskosten von jährlich 4,5 Milliarden Euro im Endausbau verlangt der Bundesrat eine dynamisierte hälftige Kostenbeteiligung des Bundes.
01.09.2021