Mehr Durchblick für Patienten
Das vom Bundestag am 19. Oktober 2023 beschlossene Gesetz zielt im Kern auf die Einführung eines Transparenzverzeichnisses, welches die Bevölkerung über verfügbare Leistungen und die Qualität von Krankenhäusern informiert. Das soll Patienten helfen, eine selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidung für die jeweilige Behandlung zu treffen.
Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an
Der Bundesrat hat am 24. November 2023 das Gesetz in den Vermittlungsausschuss überwiesen, um es dort grundlegend überarbeiten zu lassen.
Breite Kritik aus den Ländern
Der Bundesrat begrüßt zwar grundsätzlich das Vorhaben, die Transparenz der stationären Versorgungsqualität weiter zu verbessern.
Das Krankenhaustransparenzgesetz verfehle allerdings sein Ziel, die Auswahlentscheidungen der Patientinnen und Patienten durch laienverständliche Übersicht zur Qualität der Krankenhausbehandlung zu fördern, bemängelt der Bundesrat. Kritik übt er auch an der Zuordnung der Leistungsgruppen, dem überbordenden Bürokratieaufwand durch die Meldepflichten für die Kliniken sowie am nicht ausreichenden Rechtschutz für die Krankenhäuser.
Zudem seien die für eine kurzfristige Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser genannten Maßnahmen noch nicht ausreichend. Bis die Vergütungsreform ihre Wirkungen entfalten kann, ist aus Sicht des Bundesrates eine insgesamt tragfähige finanzielle Überbrückungshilfe durch den Bund dringend geboten.
21.02.2024