Was der Bundestagsbeschluss vorsieht
Mit dem Gesetz will der Bundestag die Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht in deutsches Recht umzusetzen.
Dabei ist unter anderem ab 1. Januar 2025 eine Versicherungspflicht für den Gebrauch von zulassungsfreien Arbeitsmaschinen (SAM) und Staplern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h geplant. Bisher waren diese Geräte allgemein von der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht befreit.
Ein Insolvenzfonds, den die in Deutschland zugelassenen Kfz-Haftpflichtversicherer finanzieren, soll künftig Verkehrsopfer auch bei Insolvenz des Kfz-Haftpflichtversicherers absichern. Bislang übernimmt der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. die Entschädigung.
Der Bundestagsbeschluss will zudem die Schadensverlaufsbescheinigung der Versicherten harmonisieren und Vorgaben für die Schadensfreiheitsrabattpolitik der Versicherer regeln.
Bundesregierung ruft Vermittlungsausschuss an
Der Bundestag hat das Gesetz am 14. Dezember 2023 verabschiedet. In seiner Sitzung am 2. Februar 2024 beschloss der Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Daraufhin rief die Bundesregierung am 7. Februar 2024 den Vermittlungsausschuss an.
21.02.2024