Gesetz zur digitalen Dokumentation von Strafprozessen im Vermittlungsausschuss
Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 den Bundestagsbeschluss zur digitalen Dokumentation von Strafprozessen zur grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss überwiesen.
Heftige Kritik aus der Praxis
Der Bundesrat äußert grundlegende und tiefgreifende fachliche Bedenken - insbesondere zur Gefahr für die Wahrheitsfindung und Beeinträchtigung des Opferschutzes, aber auch zu Verfahrensverzögerungen und zum Verhältnis von personellem, technischen, organisatorischen und finanziellen Aufwand zum Mehrwert. Die Länder verweisen auf teils heftige und einhellig ablehnende Kritik aus der justiziellen Praxis.
Die bisher praktizierte Dokumentation habe sich bewährt. Ein nachvollziehbarer Bedarf und eine fachliche Notwendigkeit für eine digitale Dokumentation sei weder erkennbar noch im Gesetz dargelegt, bemängelt der Bundesrat in seinem Anrufungsbeschluss.
Was der Bundestag beschlossen hat
Der Bundestagsbeschluss will Landgerichte und Oberlandesgerichte verpflichten, erstinstanzliche Hauptverhandlungen künftig standardmäßig per Ton aufzuzeichnen. Daraus würde sich dann automatisiert ein elektronisches Transkript generieren. Eine zusätzliche Bildaufzeichnung könnten die Länder durch Rechtsverordnung teilweise oder flächendeckend einführen.
Unter bestimmten Bedingungen soll das Gericht von einer Aufzeichnung und deren Transkription absehen können - so zum Beispiel bei Aussagen von minderjährigen Zeugen und Opfern von Sexualstraftaten; ebenso, wenn eine Gefährdung der Staatssicherheit oder des Lebens, des Leibes oder der Freiheit eines Zeugen oder einer anderen Person zu befürchten ist.
Bundesweite Einführung zum 1. Januar 2030 geplant
Die bundesweite Pflicht für die Tondokumentation an Land- und Oberlandesgerichten soll nach dem Bundestagsbeschluss allerdings erst ab dem Jahr 2030 gelten. In der Zwischenzeit könnten die Länder per Rechtsverordnung einen früheren Zeitpunkt für die Einführung der Inhaltsdokumentation in ihrem Bereich bestimmen oder diese zunächst auf einzelne Gerichte oder Spruchkörper begrenzen.
Termin
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2024 die Beratungen zu dem Gesetz vertagt. Wann der Vermittlungsausschuss seine Beratungen zu diesem Gesetz fortsetzt, steht noch nicht fest.
12.06.2024