Der Bundesrat hat am 27. März 2015 das Regionalisierungsgesetz zur grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Dort soll über die Höhe des Bundesanteils an den Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr verhandelt werden. Die Länder fordern 8,5 Milliarden Euro für das Jahr 2015 und eine jährliche Erhöhung um 2 Prozent. Der Bundestagsbeschluss sieht lediglich 7,4 Milliarden Euro vor.
Diese Summe reiche nicht aus, um die Kostensteigerungen im Regionalverkehr zu kompensieren, bemängelt der Bundesrat. Die Länder hatten der Bahnreform 1993 aber nur unter der Bedingung zugestimmt, dass der Bund ihnen die mit der Regionalisierung verbundenen Lasten voll ausgleicht.
In seinem Anrufungsbeschluss weist der Bundesrat außerdem darauf hin, dass die Regionalisierungsmittel nicht Gegenstand der Gespräche zur grundlegenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sind.
Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht überraschend
Schon seit längerem wird über die Finanzierung des für Pendler wichtigen Regionalverkehrs mit Bus und Bahn gerungen. Im November 2014 hatte der Bundesrat mit einem eigenen Gesetzentwurf den vollen Lastenausgleich gefordert (BR-Drs. 557/14 (Beschluss)). Im Februar dieses Jahres wiederholten die Länder ihre Forderung in einer kritischen Stellungnahme zum Regierungsentwurf. Der Bundestag ging darauf jedoch nicht ein und verabschiedete das Gesetz in unveränderter Fassung.
31.08.2015