Sie haben die Aufgabe, dem Vorsitzenden bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen des Vermittlungsausschusses zur Hand zu gehen, einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf sicherzustellen sowie insbesondere für die korrekte Wiedergabe der Beschlüsse des Vermittlungsausschusses dadurch zu sorgen, dass die Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses inhaltlich, systematisch und gesetzestechnisch der Form parlamentarisch abstimmungsfähiger Beschlussempfehlungen entsprechen.
Geschäftsführer:
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Ministerialdirektor
Stellvertretender Direktor des Bundesrates
Die Geschäftsstelle des Vermittlungsausschusses ist traditionell beim Büro des Stellvertretenden Direktors sowie beim Büro des Rechtsausschusses des Bundesrates angesiedelt.
Der Vermittlungsausschuss hat seit dem 20. Juni 1950 fast ausnahmslos daran festgehalten, die Aufgabe der Geschäftsführung an das Amt der stellvertretenden Direktorin bzw. des stellvertretenden Direktors des Bundesrates zu koppeln. Die Anbindung der Geschäftsstelle des Vermittlungsausschusses sichert in besonderem Maße die Funktionsfähigkeit des Vermittlungsausschusses. Aufgrund der Kenntnis des Beratungsgangs im Bundesrat vermag die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer frühzeitig abzusehen, zu welchen Gesetzen es zu einer Anrufung des Vermittlungsausschusses kommen wird. Dies versetzt die beim Bundesrat verortete Geschäftsführung besser als eine an anderer Stelle angesiedelte Geschäftsführung in die Lage, die Vorsitzende/den Vorsitzenden frühestmöglich über sich abzeichnende Anrufungen zu unterrichten und die rechtzeitige Ladung der Mitglieder des Vermittlungsausschusses unter Einhaltung der Mindestladefrist von fünf Tagen sicherzustellen.
Wegen der Anbindung der Geschäftsführung an das Sekretariat des Bundesrates kommt der Vermittlungsausschuss ebenfalls traditionell im Gebäude des Bundesrates zusammen. Seine Sitzungen finden im sogenannten Saal des Vermittlungsausschusses (Sitzungssaal 1.128) statt.