Vorsitzende

Der Vermittlungsausschuss wählt je ein Mitglied des Bundestages und des Bundesrates zu seinen Vorsitzenden. Diese wechseln sich im Vorsitz vierteljährlich ab und vertreten einander.

Mit dem Beginn der 21. Wahlperiode wird sich der Vermittlungsausschuss neu konstituieren. Der Ausschuss wählt sodann in der konstituierenden Sitzung je ein Mitglied des Bundestages und des Bundesrates zu seinen Vorsitzenden.

Hinweis: Ein Termin für die konstituierende Sitzung des Vermittlungsausschusses in der - neuen - 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages steht noch aus.

Für den Bundesrat

Für den Deutschen Bundestag

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