Die Geschäftsstelle des Vermittlungsausschusses arbeitet intensiv daran, die Website www.vermittlungsausschuss.de mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.vermittlungsausschuss.de. Sie wurde am 31. Juli 2024 erstellt.
Am 13. Februar 2024 wurde im Auftrag der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit und Informationstechnik eine vereinfachte Prüfung durchgeführt. Wesentliche Barrieren, die dieser Test aufgezeigt hat, wurden beseitigt. Im Anschluss fand am 31. Juli 2024 ein Selbsttest statt.
Inhalte mit Barrieren
Alle Seiten
- Das Sucheingabefeld agiert im Zusammenspiel mit einem Screenreader nicht einwandfrei, zudem werden vereinzelt auf den Seiten unnötige Informationen durch einen Screenreader ausgegeben oder (vernachlässigbare) Informationen nicht aufgefunden.
- Wird der "Teilen"-Layer genutzt, kann es vereinzelt zu Bedienungsschwierigkeiten kommen.
- Teilweise sind Kontrastwerte auf der Seite nicht ideal. Werden Inhalte mit einem Link "hier" beworben, ist dieser Link manchmal nur durch eine andere Farbe gekennzeichnet.
- Wird die Tastatursteuerung für die Seite genutzt, können unter Umständen längere Klickwege notwendig werden.
- Im Filterbereich der Suche sind einzelne Kategorien mit überflüssigen Metadaten ausgezeichnet.
- Der Link "Leichte Sprache" im linken Navigationsbereich sowie die Pfadnavigation sind bei angepassten Textabständen nicht sichtbar.
Downloads
- Einige PDF-Dokumente / Downloads sind nicht barrierefrei - Dazu gehören Dokumente mit Inhalten, die von externen Stellen erstellt worden sind, und Drucksachen und Plenarprotokolle früherer Jahrgänge. Zukünftig sollen diese durch barrierefreie Versionen ersetzt werden.
- Ältere Videos ohne Untertitel in der Mediathek – Hier stehen alternativ für die Texte zu den Reden in der Plenarsitzung die jeweiligen Sitzungsprotokolle zur Verfügung. Alle aktuellen Videos sind mit Untertiteln und teilweise mit Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache abrufbar.
Barriere melden
Wenn Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu den Inhalten der genannten Internetseiten und Anwendungen aufgefallen sind, oder Sie Anregungen für Verbesserungen haben, können Sie uns gern eine Nachricht senden.
Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns per E-Mail, Post oder Telefon:
De-Mail: de-mail@bundesrat.de-mail.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG eingerichtet worden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de