MenueEinAusklappen

Zweites Gesetz zur Änderung des DüngegesetzesDüngegesetz

  1. Inhalt
  2. Beratungsgang

Inhalt

Zu der vom Bundestag beschlossenen Änderung des Düngegesetzes hat die Bundesregierung am 2. Oktober 2024 den Vermittlungsausschuss angerufen. Zuvor hatte der Bundesrat am 5. Juli 2024 dem Gesetz nicht zugestimmt.

Grundlage für Rechtsverordnungen

Das Gesetz soll unter anderem die Grundlage für die Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung schaffen. Durch erstere soll die Nährstoffbilanz landwirtschaftlicher Betriebe verbessert werden, indem diese ihre Nährstoffverwendung dokumentieren, um künftig nachhaltiger und effizienter zu düngen. Durch das Monitoring möchte die Bundesregierung überprüfen, wie wirksam die geltenden Düngeregeln sind.

Umsetzen von EU-Vorgaben

Ziel des Gesetzes ist es auch, die hohe Nitratbelastung deutscher Gewässer zu senken, wie von der EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof wiederholt gefordert. Zudem soll durch die Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung gewährleistet werden, dass nur sichere und wirksame Dünger aus der EU auf den europäischen Markt gelangen.

Termin

Noch steht nicht fest, wann der Vermittlungsausschuss sich mit dem Gesetz befasst.

02.10.2024

Beratungsgang

Es liegt noch kein Termin für eine Sitzung des Vermittlungsausschusses vor.

Erstes Gesetz zur Änderung des HochbaustatistikgesetzesHochbaustatistikgesetzes

  1. Inhalt
  2. Beratungsgang

Inhalt

Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Hochbaustatistikgesetzes ist am 5. Juli 2024 vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss überwiesen worden. Die Länder fordern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes.

Voraussetzungen für den Vollzug nicht gegeben

In seiner Begründung weist der Bundesrat darauf hin, dass Länder und Kommunen derzeit organisatorisch, personell und technisch nicht in der Lage seien, das Gesetz mit den vorgesehenen Übergangsfristen umzusetzen. Der Stand der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren in den Ländern werde nur unzureichend berücksichtigt. Notwendige Hilfslösungen zur Überbrückung hätten einen erheblichen Zuwachs an Bürokratie und einen hohen Personalbedarf zur Folge. Dies gelte auch für die vorgesehenen zusätzlichen und häufigeren Meldepflichten beim Wohnungsbau.

Gesetz für mehr Überblick beim Wohnungsbau

Das Gesetz sieht unter anderem vor, Daten über das Baugeschehen in kürzeren Abständen zu erheben und eine neue Statistik einzuführen. Ziel sind bessere Informationen über kurzfristige Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt, um daraus Schlüsse für die Wohnungspolitik ziehen zu können.

Die Baufertigstellungsstatistik soll zukünftig monatlich erhoben werden - ergänzt durch eine neue Statistik über den Beginn von Baumaßnahmen. Damit könnten die von nationalen und internationalen Stellen identifizierten Datenlücken geschlossen werden, so die Gesetzesbegründung. Es bestehe ein Bedarf nach unterjährigen Statistiken zu Baubeginnen und Baufertigstellungen, um die kurzfristige Entwicklung der Bautätigkeit zeitnah nachzuvollziehen und darauf reagieren zu können. Ebenso seien Daten zur in Inanspruchnahme von Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erforderlich.

Termin

Ein Termin für die Behandlung des Gesetzes im Vermittlungsausschuss steht noch nicht fest.

05.07.2024

Beratungsgang

Es liegt noch kein Termin für eine Sitzung des Vermittlungsausschusses vor.

Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz - DokHVG)Gerichtsprotokolle

  1. Inhalt
  2. Beratungsgang

Inhalt

Gesetz zur digitalen Dokumentation von Strafprozessen im Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 den Bundestagsbeschluss zur digitalen Dokumentation von Strafprozessen zur grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss überwiesen.

Heftige Kritik aus der Praxis

Der Bundesrat äußert grundlegende und tiefgreifende fachliche Bedenken - insbesondere zur Gefahr für die Wahrheitsfindung und Beeinträchtigung des Opferschutzes, aber auch zu Verfahrensverzögerungen und zum Verhältnis von personellem, technischen, organisatorischen und finanziellen Aufwand zum Mehrwert. Die Länder verweisen auf teils heftige und einhellig ablehnende Kritik aus der justiziellen Praxis.

Die bisher praktizierte Dokumentation habe sich bewährt. Ein nachvollziehbarer Bedarf und eine fachliche Notwendigkeit für eine digitale Dokumentation sei weder erkennbar noch im Gesetz dargelegt, bemängelt der Bundesrat in seinem Anrufungsbeschluss.

Was der Bundestag beschlossen hat

Der Bundestagsbeschluss will Landgerichte und Oberlandesgerichte verpflichten, erstinstanzliche Hauptverhandlungen künftig standardmäßig per Ton aufzuzeichnen. Daraus würde sich dann automatisiert ein elektronisches Transkript generieren. Eine zusätzliche Bildaufzeichnung könnten die Länder durch Rechtsverordnung teilweise oder flächendeckend einführen.

Unter bestimmten Bedingungen soll das Gericht von einer Aufzeichnung und deren Transkription absehen können - so zum Beispiel bei Aussagen von minderjährigen Zeugen und Opfern von Sexualstraftaten; ebenso, wenn eine Gefährdung der Staatssicherheit oder des Lebens, des Leibes oder der Freiheit eines Zeugen oder einer anderen Person zu befürchten ist.

Bundesweite Einführung zum 1. Januar 2030 geplant

Die bundesweite Pflicht für die Tondokumentation an Land- und Oberlandesgerichten soll nach dem Bundestagsbeschluss allerdings erst ab dem Jahr 2030 gelten. In der Zwischenzeit könnten die Länder per Rechtsverordnung einen früheren Zeitpunkt für die Einführung der Inhaltsdokumentation in ihrem Bereich bestimmen oder diese zunächst auf einzelne Gerichte oder Spruchkörper begrenzen.

Termin

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2024 die Beratungen zu dem Gesetz vertagt. Wann der Vermittlungsausschuss seine Beratungen zu diesem Gesetz fortsetzt, steht noch nicht fest.

12.06.2024

Beratungsgang

21.02.2024 - Sitzung: vertagt

20.03.2024 - Sitzung: aufgehoben

12.06.2024 - Fortsetzung der Sitzung: Vertagung

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.